Das Arbeitsgericht Karlsruhe ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die in einer engen Beziehung mit dem Arbeitsverhältnis stehen und in Berufungsverfahren für Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz (Rechtsstreitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern).
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